Gastgeberkatalog Usedom 2019

Die Usedom Tourismus GmbH, nachstehend „UTG“ abgekürzt , vermittelt Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich ‚Gastgeber’ genannt, auf der Insel Usedom und auf dem angrenzenden Festland entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsver- trags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der UTG. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN DER USEDOM TOURISMUS GMBH STELLUNG DER UTG; GELTUNGSBEREICH DIESER VERTRAGSBEDINGUNGEN Für Vertragsabschlüsse gilt abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses (aufgrund der zum 01.07.2018 in Kraft getretenen neuen reiserechtlichen Vorschriften bestimmt sichdiesentsprechenddergesetzlichenRegelungnachdemZeitpunktsdesVertragsschlusses) Für alle Vertragsabschlüsse gilt bei Vertragsschluss ab dem 01.07.2018: Die UTG ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist. Soweit die UTG Leistungen der Gastgeber (Unterkunft, Verpflegung und eigene Neben- leistungen des Gastgebers) vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungs- zusammenstellung des Gastgebers oder der UTG selbst darstellen noch als solches bewor- ben werden hat die UTG lediglich die Stellung eines Vermittlers. Die UTG hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der UTG vorliegen. UnbeschadetderVerpflichtungender UTG alsAnbieterverbundenerReiseleistungen(insbeson- dere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldab- sicherung imFalleeiner Inkassotätigkeitder UTG )undderrechtlichenFolgenbeiNichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die UTG im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach b) oder c) weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommendenGastaufnahmevertrages.Siehaftetdahernicht fürdieAngabendesGastgeberszu PreisenundLeistungen, fürdieLeistungserbringung selbst sowie fürLeistungsmängel. Für alle Vertragsabschlüsse gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Vertrags- schlusses: DievorliegendenGeschäftsbedingungengelten, soweitwirksamvereinbart, für Gastaufnahmeverträge,beidenenBuchungsgrundlagendievonder UTG herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastauf- nahmebedingungen zuvereinbarenoderergänzendeoderabweichendeVereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen. VERTRAGSSCHLUSS, REISEVERMITTLER, ANGABEN IN HOTELFÜHRERN Für alle Buchungsarten gilt: Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungs- grundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. Reisemittler und Buchungsstellen , mit Ausnahme der UTG selbst, sind vom Gast- geber nicht bevollmächtigt , Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung der Unterkunft und der Leistungen des Gastgebers stehen. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen ,dienichtvonder UTG oder dem Gastgeber herausgegeben wurden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungs- pflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt. Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmever- trägen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobil- funkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 5 dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbrau- chergeführtworden; im letztgenanntenFallbestehteinWiderrufsrechtebenfallsnicht. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmever- trages verbindlich an. DerVertragkommtmitdemZugangderAnnahmeerklärungbeimGastzustande,diekeiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigun- gen für den Gast rechtsverbindlich sind . Im Regelfall wird der Gastgeber oder die UTG zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum ver- bindlichen Vertragsabschluss , wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Gast nicht zugeht. Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gast- geberbzw.die UTG bedarf,zuStande,wennderGast,bzw.derAuftraggeberdiesesAngebot innerhalbder imAngebotgenanntenFristohneEinschränkungen,ÄnderungenoderErwei- terungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss: Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind ange- geben. Soweit der Vertragstext vom Gastgeber oder im Onlinebuchungssystem gespei- chert wird, wird der Gast über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „kostenpflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „kostenpflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Gastge- bers bzw. der UTG als dessen Vermittler beim Gast zu Stande. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „kostenpflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung an- geboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall wird der Gastgeber bzw. die UTG dem Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbe- stätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang einer solchen zusätzlichen übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages. PREISE UND LEISTUNGEN Die im Online-Buchungssystem angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die ge- setzlicheMehrwertsteuerundalleNebenkostenderUnterkunftein, soweitbezüglichderNe- benkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen der Unterkunft (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbe- schreibung sowieausetwaergänzendmitdemGast/Auftraggeberausdrücklichgetroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen in Textform zu treffen. ZAHLUNG Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergü- tung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunfts- preis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der Gastgeber oder die UTG als dessen Inkassobevollmächtigte eine Anzahlung bis zu 20% des Gesamtpreises verlangen. Zahlungen inFremdwährungenundmitVerrechnungsscheck sindnichtmöglich.Kreditkarten- zahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aus- hangangebotenwird.ZahlungenamAufenthaltsende sindnichtdurchÜberweisungmöglich. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastgebers mit Frist- setzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag zurück- zutreten und den Gast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 dieser Bedingungen zu belasten. RÜCKTRITT UND NICHTANREISE Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Ver- pflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Ver- pflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. NachdenvonderRechtsprechunganerkanntenProzentsätzen fürdieBemessungersparter Aufwendungen,hatderGast,bzw.derAuftraggeberandenGastgeberdie folgendeBeträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließ- lich aller Nebenkosten) zzgl. Vermittlungsgebühr, jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe: Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90 % Bei Übernachtung/Frühstück 80 % Bei Halbpension 70 % Bei Vollpension 60 % Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuwei- sen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berück- sichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. derAuftraggebernurverpflichtet,denentsprechendgeringerenBetragzubezahlen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit der Gast einen Aufenthalt aufgrund eines in seiner Person liegenden Grundes abbricht. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die UTG (nicht an den Gastgeber) zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen. AN- UND ABREISE Der Zeitpunkt der An- und Abreise richten sich nach dem mit dem Gastgeber im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen. Diese werden in der Buchungsbestätigung festgehalten. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäuser obliegt es dem Gast, sich spätestens einen Tag vor der Anreise mit dem Eigentümer bzw. dem Verwalter in Verbindung zu setzen um die Schlüssel- übergabe und die Anreisezeit zu klären. Unterbleibt dies, gehen alle hieraus entstehenden Nachteile und Kosten zulasten des Gastes. Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber, nicht der UTG spätestens bis zum vereinbarten An- reisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, istderGastgeberberechtigt,abernichtverpflichtet,dieUnterkunftanderweitigzubelegen. Die Räumung der Unterkunft durch den Gast hat zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehr- vergütungverlangen.DieGeltendmachungeinesweitergehendenSchadens istvorbehalten. PFLICHTEN DES KUNDEN, KÜNDIGUNG DURCH DEN GASTGEBER Die Unterkunft darf nur mit den in der Buchung bzw. der Buchungsbestätigung angegebe- nen Personen belegt werden. Auch soweit Gästenamen nicht bezeichnet sind, sind angege- bene maximale Personenzahlen einzuhalten und beziehen sich auf erwachsene Personen einschließlich Kleinkinder und Babys, die also bei der Personenzahl mitzurechnen sind. Der Gast/Auftraggeber ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Gast- gebers nicht berechtigt, die Buchung auf dritte Personen zu übertragen oder diesen die Nutzung der Unterkunft zu gestatten. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Aus- schreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe ver- pflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der UTG er- folgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. DerGastkanndenVertragnurbeierheblichenMängelnoderStörungenkündigen.Erhatzuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt istoderaus solchenGründendemGastdieFortsetzungdesAufenthaltsobjektiv unzumutbar ist. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen. Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen ge- mäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen,diebereitszusammenmitderBuchungderUnterkunftvermitteltwerden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremd- leistungen gekennzeichnet sind. VERJÄHRUNG Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber oder der UTG aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich ver- traglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers, bzw. der UTG oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die denAnspruchbegründenunddemGastgeber,bzw.der . UTG alsSchuldnerKenntniserlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der (Tourismusstelle) Verhandlungen über geltend gemachte Ansprü- che oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. die (Tourismusstelle) die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG; RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND DerGastgeberweist imHinblickaufdasGesetzüberVerbraucherstreitbeilegungdaraufhin, dass er derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen für den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierü- ber in geeigneter Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw.der UTG findetausschließlichdeutschesRechtAnwendung.Entsprechendesgilt fürdas sonstige Rechtsverhältnis. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber, bzw. die UTG nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen des Gastgeber, bzw. der UTG gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleu- te, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwend- bare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind. ----------------------------------------------------------------------------------------------------- © Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart, München, 2004-2018 ------------------------------------------------------------------------------------------------------ Vermittelnde Tourismusstelle ist: Usedom Tourismus GmbH Geschäftsführer: Michael Steuer Straße: Hauptstraße 42 PLZ/Ort: 17459 Seebad Koserow HRB: 5148 beim Amtsgericht Stralsund

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