Urlaub mit Hund

19 ! 1 . Sie müssen für Ihren Hund einen EU-Heimtierausweis mitführen. 2. Das Tier muss mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip (Transponder) gekennzeichnet sein. 3. Ihr Hund muss einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut vorweisen. (Erstimpfung mindestens 2 1 Tage vor der Einreise) 4. Es dürfen nicht mehr als fünf Tiere pro Person mitgeführt werden und dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Mehr Tiere sind nur erlaubt, wenn sie anWettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstal- tungen teilnehmen. Dazu muss ein schriftlicher Nachweis über die Anmel- dung der Tiere zur Veranstaltung vorliegen. 5. Hunde sind an der Ostsee während der Hauptsaison nur bei ausgewiesenen Stränden erlaubt. Bitte beachten Sie auch in Swinemünde die Kennzeichnun- gen der Hundestrände. 6. Leinen- bzw. Maulkorbpflicht sind regional abhängig. In öffentlichen Verkehrs- mitteln sind Sie generell Pflicht (Informationen in den jeweiligen Touristinfor- mationen). 7. Werden durch das Tier Schäden verursacht, wird in Polen der Besitzer des Tieres haftbar gemacht. Gut zu Wissen Ausflug nach Polen Wenn Sie einen Hund mit nach Polen in den Urlaub mitnehmen wollen, gelten die folgenden Bestimmungen:

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