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Die

Usedom Tourismus GmbH, nachstehend „UTG“

abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von

Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern

(Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich

„Gastgeber“

genannt, auf der Insel

Usedom und auf dem angrenzenden Festland entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungs-

vertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der

UTG

.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN DER USEDOM TOURISMUS GMBH

1.

Stellung der utg

1.1.1

Die

UTG

hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen

wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers.

1.1.2.

Sie haftet nicht für die Angaben des Gastgebers sowie für Leistungen und

Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen.

1.1.3.

Eine etwaige Haftung der

UTG

aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon

unberührt.

1.2. VertragSSchluSS, reiSeVermittler, angaben in

hotelführern

1.2.1.

Für

alle Buchungsarten

gilt:

1.2.1.1. Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes

sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der

Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem

Gast bei der Buchung vorliegen.

1.2.1.2.Reisemittler und Buchungsstellen,

mit Ausnahme der

UTG

selbst, sind vom

Gastgeber

nicht bevollmächtigt,

Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder

Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die

vertraglich zugesagten Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder im Widerspruch zur

Beschreibung der Unterkunft und der Leistungen des Gastgebers stehen.

1.2.1.3.Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen,

die nicht von der

UTG

oder dem Gastgeber herausgegeben wurden, sind für den Gastgeber und dessen

Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit

dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.

1.2.1.4.

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so

liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses

neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung,

Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.

1.2.1.5.

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen

(§ 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, auch soweit diese im Fernabsatz

(telefonisch, per Fax, per E-Mail oder über das Internet) abgeschlossen werden, ein

Widerrufsrecht nicht besteht.

1.2.2.

Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax

erfolgt, gilt:

1.2.2.1.

Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnah-

mevertrages

verbindlich

an.

1.2.2.2.

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim Gast zustande,

die keiner Form bedarf, mit der Folge,

dass auch mündliche und telefonische

Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind.

Im Regelfall wird der Gastgeber

oder die

UTG

zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den

Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes führen bei entspre-

chender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch

auch dann zum

verbindlichen Vertragsabschluss,

wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der

Buchungsbestätigung dem Gast

nicht zugeht.

1.2.2.3.

Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein

spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein

verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers

an den Gast, bzw. den Auftraggeber.

In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung

durch den Gastgeber bzw. die

UTG

bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftrag-

geber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen,

Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung

oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

1.2.3.

Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

1.2.3.1.

Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal

erläutert.

1.2.3.2.

Dem Gast steht zur

Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum

Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars

eine entsprechende

Korrekturmöglichkeit

zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

1.2.3.3.

Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen

Vertragssprachen

sind

angegeben.

1.2.3.4.

Soweit der

Vertragstext

vom Gastgeber oder im Onlinebuchungssystem

gespeichert

wird, wird der Gast über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren

Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

1.2.3.5.

Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „kostenpflichtig buchen“ bietet der

Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast

wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

1.2.3.6.

DieÜbermittlungdesVertragsangebotsdurchBetätigungdesButtons„kostenpflich-

tigbuchen“

begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines

Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben.

DerGastgeber ist

vielmehr frei in seinerEntscheidung,dasVertragsangebotdesGastesanzunehmenodernicht.

1.2.3.7.

Der Vertrag kommt durch den

Zugang der Buchungsbestätigung des

Gastgebers

bzw. der

UTG

als dessen Vermittler beim Gast zu Stande.

1.2.4.

Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes

durch Betätigung des Buttons „kostenpflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung

am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und

Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm zu Stande, ohne dass

es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird

dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung

angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon

abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt.

Im Regelfall wird der Gastgeber bzw. die

UTG

dem Gast zusätzlich eine Ausfertigung der

Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang

einer solchen zusätzlichen übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht

Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.

1.3. PreiSe und leiStungen

1.3.1.

Die im Online-Buchungssystem angegebenen Preise sind Endpreise und schließen

die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten der Unterkunft ein, soweit bezüglich

der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein,

können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen der

Unterkunft (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

1.3.2.

Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus

dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der

Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich

getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende

Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

1.4. Zahlung

1.4.1.

Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem

Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten

Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte

Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum

Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.

1.4.2.

Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf

die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im

Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar)

abrechnen und zahlungsfällig stellen.

1.4.3.

Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der

Gastgeber oder die

UTG

als dessen Inkassobevollmächtigte eine Anzahlung bis zu 20% des

Gesamtpreises verlangen.

1.4.4.

Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich.

Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber

allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch

Überweisung möglich.

1.4.5.

ErfolgtdurchdenGasteinevereinbarteAnzahlung trotzMahnungdesGastgebers

mitFristsetzungnichtodernichtvollständig, so istderGastgeber, soweiter selbstzur

ErbringungdervertraglichenLeistungenbereitund inderLage istund soweitkeingesetzliches

odervertraglichesZurückbehaltungsrechtdesGastesbesteht,berechtigt,vomVertragzurück-

zutretenunddenGastmitRücktrittskostengemäßZiff.5dieserBedingungenzubelasten.

1.5. rücktritt und nichtanreiSe

1.5.1.

Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung bleibt der

Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich

des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

1.5.2.

Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne

Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen

Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um

eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

1.5.3.

Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht

möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

1.5.4.

NachdenvonderRechtsprechunganerkanntenProzentsätzen fürdieBemessung

ersparterAufwendungen,hatderGast,bzw.derAuftraggeberandenGastgeberdie folgende

Beträgezubezahlen, jeweilsbezogenaufdengesamtenPreisderUnterkunftsleistungen

(einschließlichallerNebenkosten)zzgl.Vermittlungsgebühr, jedochohneBerücksichtigung

etwaigeröffentlicherAbgabenwieFremdenverkehrsabgabeoderKurtaxe:

Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung

90%

Bei Übernachtung/Frühstück

80%

Bei Halbpension

70%

Bei Vollpension

60%

1.5.5.

DemGast/demAuftraggeberbleibtesausdrücklichvorbehalten,demGastgeber

nachzuweisen,dass seineerspartenAufwendungenwesentlichhöher sind,alsdievorstehend

berücksichtigtenAbzüge,bzw.dasseineanderweitigeVerwendungderUnterkunftsleistungen

oder sonstigenLeistungen stattgefundenhat. ImFalleeines solchenNachweises sindderGast,

bzw.derAuftraggebernurverpflichtet,denentsprechendgeringerenBetragzubezahlen.

1.5.6.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit der Gast einen

Aufenthalt aufgrund eines in seiner Person liegenden Grundes abbricht.

1.5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend

empfohlen.

1.5.8.

Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die

UTG

(nicht

an den Gastgeber) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

1.6. an- und abreiSe

1.6.1.

Der Zeitpunkt der An- und Abreise richten sich nach dem mit dem Gastgeber

im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen. Diese werden in der Buchungsbestätigung

festgehalten.

1.6.2.

Bei Ferienwohnungen und Ferienhäuser obliegt es dem Gast, sich spätestens

einen Tag vor der Anreise mit dem Eigentümer bzw. dem Verwalter in Verbindung zu

setzen um die Schlüsselübergabe und die Anreisezeit zu klären. Unterbleibt dies, gehen alle

hieraus entstehenden Nachteile und Kosten zulasten des Gastes.

1.6.3.

Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber, nicht der

UTG

spätestens bis zum ver-

einbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte

Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft

anderweitig zu belegen.

1.6.4.

Die Räumung der Unterkunft durch den Gast hat zum vereinbarten Zeitpunkt

zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine

entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden

Schadens ist vorbehalten.

2. Pflichten deS kunden, kündigung durch den

gaStgeber

2.1.1.

Die Unterkunft darf nur mit den in der Buchung bzw. der Buchungsbestätigung

angegebenen Personen belegt werden. Auch soweit Gästenamen nicht bezeichnet

sind, sind angegebene maximale Personenzahlen einzuhalten und beziehen sich auf

erwachsene Personen einschließlich Kleinkinder und Babys, die also bei der Personenzahl

mitzurechnen sind.

2.1.2.

Der Gast/Auftraggeber ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung

des Gastgebers nicht berechtigt, die Buchung auf dritte Personen zu übertragen oder

diesen die Nutzung der Unterkunft zu gestatten.

2.1.3.

Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im

Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in

der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarun-

gen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen

können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag

berechtigen.

2.1.4.

Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem

Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber

der

UTG

erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können

Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

2.1.5.

Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen.

Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur

Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert

wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares

Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die

Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

2.2. haftungSbeSchränkung

2.2.1.

Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für

Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resul-

tieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen

des Gastgebers beruhen.

2.2.2.

Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff.

BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

2.2.3.

Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit

Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als

Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,

Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit

der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw.

der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

2.3. Verjährung

2.3.1.

Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber oder

der

UTG

aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich

vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung

oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter

oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf

den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastge-

bers, bzw. der

UTG

oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung

von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

2.3.2.

Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

2.3.3.

Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem

Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von

Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber, bzw. der

UTG

als Schuldner

Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der

(Tourismusstelle)

Ver-

handlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden

Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. die

(Tourismusstelle) die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Ver-

jährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

2.4. rechtSwahl und gerichtSStand

2.4.1.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem

Gastgeber, bzw. der

UTG

findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechen-

des gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

2.4.2.

Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber, bzw. die

UTG

nur an

deren Sitz verklagen.

2.4.3.

Für Klagen des Gastgeber, bzw. der

UTG

gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber

ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die

Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,

die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder

deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung

nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart.

2.4.4.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag

anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere

internationale Bestimmungen anwendbar sind.

© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004–2015

Vermittelnde Tourismusstelle ist:

Usedom Tourismus GmbH

Geschäftsführerin: Dörthe Hausmann

Straße: Hauptstraße 42

PLZ/Ort: 17459 Ostseebad Koserow

Telefon: 038375 244 144

Telefax: 038375 244 145

E-Mail:

info@usedom.de

HRB: 5148 beim Amtsgericht Stralsund