Gastgeberkatalog 2014 - page 184

Die
Usedom Tourismus GmbH, nachstehend „UTG“ abgekürzt
, vermittelt Unterkünfte von
Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern
(Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und
Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, auf der Insel Usedom und auf dem angrenzenden Festland entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam
vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis
zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der UTG.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
GASTAUFNAHME- UNDVERMITTLUNGSBEDINGUNGEN DER USEDOMTOURISMUS GMBH
1. STellUnG der UTG
1.1.
Die
UTG
hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen aus-
drücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers.
1.2.
Sie haftet nicht für die Angaben des Gastgebers sowie für Leis-
tungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu
erbringenden Leistungen.
1.3.
Eine etwaige Haftung der UTG aus dem Vermittlungsvertrag
bleibt hiervon unberührt.
2. VerTraGSScHlUSS, reiSeVermiTTler,
anGaBen in HoTelfüHrern
2.1.
Für
alle Buchungsarten
gilt:
a)
Grundlage des angebots des Gastgebers und der
Buchung des Gastes
sind die Beschreibung der Unterkunft und
die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbe-
schreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast bei der
Buchung vorliegen.
b)
reisemittler und Buchungsstellen
, mit Ausnahme der
UTG
selbst, sind vom Gastgeber
nicht bevollmächtigt
, Verein-
barungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu ma-
chen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die
vertraglich zugesagten Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder im
Widerspruch zur Beschreibung der Unterkunft und der Leistungen des
Gastgebers stehen.
c)
angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeich-
nissen
, die nicht von der
UTG
oder dem Gastgeber herausgegeben
wurden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht ver-
bindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem
Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.
d)
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Bu-
chung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder
Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.
2.2.
Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail
oder per Telefax erfolgt, gilt:
a)
Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss
des Gastaufnahmevertrages
verbindlich
an.
b)
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung
beim Gast zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge,
dass auch
mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast
rechtsverbindlich sind
. Im Regelfall wird der Gastgeber oder die
UTG
zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung
an den Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des
Gastes führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder tele-
fonischer Bestätigung jedoch auch
dann zum verbindlichen Ver-
tragsabschluss
, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung
der Buchungsbestätigung dem Gast
nicht zugeht
.
c)
Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des
Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von
den vorstehenden Regelungen, ein
verbindliches Vertragsan-
gebot des Gastgebers
an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In
diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden
Rückbestätigung durch den Gastgeber bzw. die
UTG
bedarf, zu Stan-
de, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der
im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder
Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung
oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.3.
Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsab-
schluss:
a)
Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entspre-
chenden Internetportal erläutert.
b)
Dem Gast steht zur
Korrektur seiner eingaben, zur
löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten on-
linebuchungsformulars
eine entsprechende
Korrektur-
möglichkeit
zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c)
Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen
Ver-
tragssprachen
sind angegeben.
rechtlich maßgeblich ist
ausschließlich die deutsche Sprache
.
d)
Soweit der
Vertragstext
vom Gastgeber oder im Online-
buchungssystem
gespeichert
wird, wird der Gast über diese Spei-
cherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes
unterrichtet.
e)
Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „ kostenpflichtig
buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastauf-
nahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner
Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
f)
Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des
Buttons „kostenpflichtig buchen“
begründet keinen anspruch
des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastauf-
nahmevertrages entsprechend seiner Buchungsan-
gaben.
Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das
Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
g)
Der Vertrag kommt durch den
Zugang der Buchungsbe-
stätigung des Gastgebers
bzw. der
UTG
als dessen Vermittler
beim Gast zu Stande.
2.4.
Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der
Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „kostenpflichtig
buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung
in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und
Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm
zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang
seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit
zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angebo-
ten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht
davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung
oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall wird der Gastgeber bzw. die
UTG
dem Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung
per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang
einer solchen zusätzlichen übermittelten Buchungsbestätigung ist je-
doch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des
Gastaufnahmevertrages.
3. PreiSe Und leiSTUnGen
3.1.
Die im Online-Buchungssystem angegebenen Preise sind End-
preise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Neben-
kosten der Unterkunft ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts
anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein,
können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete
Leistungen der Unterkunft (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und
für Wahl- und Zusatzleistungen.
3.2.
Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich aus-
schließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit
dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa
ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Ver-
einbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende
Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
4. ZaHlUnG
4.1.
Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach
der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Bu-
chungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Verein-
barung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis
einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum
Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
4.2.
Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche
nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage
sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene
Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und
zahlungsfällig stellen.
4.3.
Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung
kann der Gastgeber oder die
UTG
als dessen Inkassobevollmächtigte
eine Anzahlung bis zu 20% des Gesamtpreises verlangen.
4.4.
Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck
sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies
vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten
wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung
möglich.
4.5.
Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mah-
nung des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so
ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen
Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder
vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten und den Gast mit Rücktrittskosten ge-
mäß Ziff. 5 dieser Bedingungen zu belasten.
5. rücKTriTT Und nicHTanreiSe
5.1.
Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise ohne Rücktrittser-
klärung bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des verein-
barten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und
der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
5.2.
Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Ge-
schäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen
und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuch-
ten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine
anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
5.3.
Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit
diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
5.4.
Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen
für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der
Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen,
jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen
(einschließlich aller Nebenkosten) zzgl. Vermittlungsgebühr, jedoch
ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremden-
verkehrsabgabe oder Kurtaxe:
Bei ferienwohnungen/Unterkünften
ohne Verpflegung .......................................................... 90%
Bei übernachtung/frühstück .................................... 80%
Bei Halbpension ............................................................ 70%
Bei Vollpension .............................................................. 60%
5.5.
Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten,
dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen
wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge,
bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen
oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen
Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den
entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
5.6.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit
der Gast einen Aufenthalt aufgrund eines in seiner Person liegenden
Grundes abbricht.
5.7.
der abschluss einer reiserücktrittskostenversi-
cherung wird dringend empfohlen.
5.8.
Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen
an die UTG (nicht an den Gastgeber) zu richten und sollte im Interesse
des Gastes schriftlich erfolgen.
6. an- Und aBreiSe
6.1.
Der Zeitpunkt der An- und Abreise richten sich nach dem mit
dem Gastgeber im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen. Diese wer-
den in der Buchungsbestätigung festgehalten.
6.2.
Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern obliegt es dem Gast,
sich spätestens einen Tag vor der Anreise mit dem Eigentümer bzw.
dem Verwalter in Verbindung zu setzen um die Schlüsselübergabe und
die Anreisezeit zu klären. Unterbleibt dies, gehen alle hieraus entste-
henden Nachteile und Kosten zulasten des Gastes.
6.3.
Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber, nicht der UTG spätestens
bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzutei-
len. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berech-
tigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.
6.4.
Die Räumung der Unterkunft durch den Gast hat zum vereinbarten
Zeitpunkt zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft
kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist vorbehalten.
7. PflicHTen deS KUnden, KündiGUnG
dUrcH den GaSTGeBer
7.1.
Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen un-
verzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine
Mängelanzeige, die nur gegenüber der
UTG
erfolgt, ist nicht ausrei-
chend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche
des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
7.2.
Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder
Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Män-
gelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn,
dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die
sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares
Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Grün-
den dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
8. HafTUnGSBeScHränKUnG
8.1.
Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag
nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Le-
bens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht-
verletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen.
8.2.
Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen
gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
8.3.
Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusam-
menhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/
Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt wer-
den (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).
Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit
der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der
Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremd-
leistungen gekennzeichnet sind.
9. VerjäHrUnG
9.1.
Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber
dem Gastgeber oder der
UTG
aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf
Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Ver-
treter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt
auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers, bzw. der
UTG
oder auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2.
Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
9.3.
Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt
jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden
ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch be-
gründen und dem Gastgeber, bzw. der
UTG
als Schuldner Kenntnis
erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Schweben
zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der (Tourismusstelle)
Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den An-
spruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis
der Gast oder der Gastgeber, bzw. die
(Tourismusstelle)
die Fort-
setzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjäh-
rungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der
Hemmung ein.
10. recHTSwaHl Und GericHTSSTand
10.1.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem
Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der
UTG
findet ausschließ-
lich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige
Rechtsverhältnis.
10.2.
Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber, bzw.
die
UTG
nur an deren Sitz verklagen.
10.3.
Für Klagen des Gastgeber, bzw. der
UTG
gegen den Gast,
bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.
Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,
die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart.
10.4.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und in-
soweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen
der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen
anwendbar sind.
© Urheberrechtlich geschützt; ra noll, Stuttgart,
2004–2013
Vermittelnde Tourismusstelle ist:
Usedom Tourismus GmbH
Geschäftsführerin: dörthe Hausmann
waldstraße 1, 17429 Seebad Bansin
Tel.: 038378 477110, fax: 038378 477118
e-mail:
HrB: 5148 beim amtsgericht Stralsund
Bitte beachten: andere Vermittler können abweichende
Vermittlungsbedingungen haben.
1...,166-167,168-169,170-171,172-173,174-175,176-177,178-179,180-181,182,183 185,186
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