

Die
Usedom Tourismus GmbH, nachstehend „UTG“
abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von
Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern
(Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich
„Gastgeber“
genannt, auf der Insel
Usedom und auf dem angrenzenden Festland entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungs-
vertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der
UTG
.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN DER USEDOM TOURISMUS GMBH
1.
Stellung der utg
1.1.1
Die
UTG
hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen
wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers.
1.1.2.
Sie haftet nicht für die Angaben des Gastgebers sowie für Leistungen und
Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen.
1.1.3.
Eine etwaige Haftung der
UTG
aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon
unberührt.
1.2. VertragSSchluSS, reiSeVermittler, angaben in
hotelführern
1.2.1.
Für
alle Buchungsarten
gilt:
1.2.1.1. Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes
sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der
Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem
Gast bei der Buchung vorliegen.
1.2.1.2.Reisemittler und Buchungsstellen,
mit Ausnahme der
UTG
selbst, sind vom
Gastgeber
nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die
vertraglich zugesagten Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder im Widerspruch zur
Beschreibung der Unterkunft und der Leistungen des Gastgebers stehen.
1.2.1.3.Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen,
die nicht von der
UTG
oder dem Gastgeber herausgegeben wurden, sind für den Gastgeber und dessen
Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit
dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.
1.2.1.4.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so
liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung,
Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.
1.2.1.5.
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen
(§ 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, auch soweit diese im Fernabsatz
(telefonisch, per Fax, per E-Mail oder über das Internet) abgeschlossen werden, ein
Widerrufsrecht nicht besteht.
1.2.2.
Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax
erfolgt, gilt:
1.2.2.1.
Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnah-
mevertrages
verbindlich
an.
1.2.2.2.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim Gast zustande,
die keiner Form bedarf, mit der Folge,
dass auch mündliche und telefonische
Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind.
Im Regelfall wird der Gastgeber
oder die
UTG
zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den
Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes führen bei entspre-
chender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch
auch dann zum
verbindlichen Vertragsabschluss,
wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der
Buchungsbestätigung dem Gast
nicht zugeht.
1.2.2.3.
Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein
spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein
verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers
an den Gast, bzw. den Auftraggeber.
In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung
durch den Gastgeber bzw. die
UTG
bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftrag-
geber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen,
Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung
oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
1.2.3.
Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
1.2.3.1.
Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal
erläutert.
1.2.3.2.
Dem Gast steht zur
Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum
Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars
eine entsprechende
Korrekturmöglichkeit
zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
1.2.3.3.
Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen
Vertragssprachen
sind
angegeben.
1.2.3.4.
Soweit der
Vertragstext
vom Gastgeber oder im Onlinebuchungssystem
gespeichert
wird, wird der Gast über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren
Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
1.2.3.5.
Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „kostenpflichtig buchen“ bietet der
Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast
wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
1.2.3.6.
DieÜbermittlungdesVertragsangebotsdurchBetätigungdesButtons„kostenpflich-
tigbuchen“
begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines
Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben.
DerGastgeber ist
vielmehr frei in seinerEntscheidung,dasVertragsangebotdesGastesanzunehmenodernicht.
1.2.3.7.
Der Vertrag kommt durch den
Zugang der Buchungsbestätigung des
Gastgebers
bzw. der
UTG
als dessen Vermittler beim Gast zu Stande.
1.2.4.
Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes
durch Betätigung des Buttons „kostenpflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung
am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und
Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm zu Stande, ohne dass
es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird
dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung
angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon
abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt.
Im Regelfall wird der Gastgeber bzw. die
UTG
dem Gast zusätzlich eine Ausfertigung der
Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang
einer solchen zusätzlichen übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht
Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
1.3. PreiSe und leiStungen
1.3.1.
Die im Online-Buchungssystem angegebenen Preise sind Endpreise und schließen
die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten der Unterkunft ein, soweit bezüglich
der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein,
können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen der
Unterkunft (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
1.3.2.
Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus
dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der
Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich
getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende
Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
1.4. Zahlung
1.4.1.
Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem
Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten
Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte
Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum
Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
1.4.2.
Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf
die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im
Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar)
abrechnen und zahlungsfällig stellen.
1.4.3.
Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der
Gastgeber oder die
UTG
als dessen Inkassobevollmächtigte eine Anzahlung bis zu 20% des
Gesamtpreises verlangen.
1.4.4.
Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich.
Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber
allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch
Überweisung möglich.
1.4.5.
ErfolgtdurchdenGasteinevereinbarteAnzahlung trotzMahnungdesGastgebers
mitFristsetzungnichtodernichtvollständig, so istderGastgeber, soweiter selbstzur
ErbringungdervertraglichenLeistungenbereitund inderLage istund soweitkeingesetzliches
odervertraglichesZurückbehaltungsrechtdesGastesbesteht,berechtigt,vomVertragzurück-
zutretenunddenGastmitRücktrittskostengemäßZiff.5dieserBedingungenzubelasten.
1.5. rücktritt und nichtanreiSe
1.5.1.
Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung bleibt der
Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich
des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
1.5.2.
Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne
Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen
Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um
eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
1.5.3.
Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht
möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
1.5.4.
NachdenvonderRechtsprechunganerkanntenProzentsätzen fürdieBemessung
ersparterAufwendungen,hatderGast,bzw.derAuftraggeberandenGastgeberdie folgende
Beträgezubezahlen, jeweilsbezogenaufdengesamtenPreisderUnterkunftsleistungen
(einschließlichallerNebenkosten)zzgl.Vermittlungsgebühr, jedochohneBerücksichtigung
etwaigeröffentlicherAbgabenwieFremdenverkehrsabgabeoderKurtaxe:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung
90%
Bei Übernachtung/Frühstück
80%
Bei Halbpension
70%
Bei Vollpension
60%
1.5.5.
DemGast/demAuftraggeberbleibtesausdrücklichvorbehalten,demGastgeber
nachzuweisen,dass seineerspartenAufwendungenwesentlichhöher sind,alsdievorstehend
berücksichtigtenAbzüge,bzw.dasseineanderweitigeVerwendungderUnterkunftsleistungen
oder sonstigenLeistungen stattgefundenhat. ImFalleeines solchenNachweises sindderGast,
bzw.derAuftraggebernurverpflichtet,denentsprechendgeringerenBetragzubezahlen.
1.5.6.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit der Gast einen
Aufenthalt aufgrund eines in seiner Person liegenden Grundes abbricht.
1.5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend
empfohlen.
1.5.8.
Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die
UTG
(nicht
an den Gastgeber) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
1.6. an- und abreiSe
1.6.1.
Der Zeitpunkt der An- und Abreise richten sich nach dem mit dem Gastgeber
im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen. Diese werden in der Buchungsbestätigung
festgehalten.
1.6.2.
Bei Ferienwohnungen und Ferienhäuser obliegt es dem Gast, sich spätestens
einen Tag vor der Anreise mit dem Eigentümer bzw. dem Verwalter in Verbindung zu
setzen um die Schlüsselübergabe und die Anreisezeit zu klären. Unterbleibt dies, gehen alle
hieraus entstehenden Nachteile und Kosten zulasten des Gastes.
1.6.3.
Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber, nicht der
UTG
spätestens bis zum ver-
einbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte
Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft
anderweitig zu belegen.
1.6.4.
Die Räumung der Unterkunft durch den Gast hat zum vereinbarten Zeitpunkt
zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine
entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens ist vorbehalten.
2. Pflichten deS kunden, kündigung durch den
gaStgeber
2.1.1.
Die Unterkunft darf nur mit den in der Buchung bzw. der Buchungsbestätigung
angegebenen Personen belegt werden. Auch soweit Gästenamen nicht bezeichnet
sind, sind angegebene maximale Personenzahlen einzuhalten und beziehen sich auf
erwachsene Personen einschließlich Kleinkinder und Babys, die also bei der Personenzahl
mitzurechnen sind.
2.1.2.
Der Gast/Auftraggeber ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung
des Gastgebers nicht berechtigt, die Buchung auf dritte Personen zu übertragen oder
diesen die Nutzung der Unterkunft zu gestatten.
2.1.3.
Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im
Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in
der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarun-
gen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen
können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag
berechtigen.
2.1.4.
Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem
Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber
der
UTG
erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können
Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
2.1.5.
Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen.
Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur
Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert
wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares
Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die
Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
2.2. haftungSbeSchränkung
2.2.1.
Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für
Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resul-
tieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Gastgebers beruhen.
2.2.2.
Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff.
BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
2.2.3.
Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit
der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw.
der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
2.3. Verjährung
2.3.1.
Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber oder
der
UTG
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich
vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf
den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastge-
bers, bzw. der
UTG
oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2.3.2.
Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
2.3.3.
Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem
Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von
Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber, bzw. der
UTG
als Schuldner
Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der
(Tourismusstelle)
Ver-
handlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. die
(Tourismusstelle) die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Ver-
jährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
2.4. rechtSwahl und gerichtSStand
2.4.1.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem
Gastgeber, bzw. der
UTG
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechen-
des gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
2.4.2.
Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber, bzw. die
UTG
nur an
deren Sitz verklagen.
2.4.3.
Für Klagen des Gastgeber, bzw. der
UTG
gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber
ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,
die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder
deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart.
2.4.4.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag
anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere
internationale Bestimmungen anwendbar sind.
© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004–2015
Vermittelnde Tourismusstelle ist:
Usedom Tourismus GmbH
Geschäftsführerin: Dörthe Hausmann
Straße: Hauptstraße 42
PLZ/Ort: 17459 Ostseebad Koserow
Telefon: 038375 244 144
Telefax: 038375 244 145
E-Mail:
info@usedom.deHRB: 5148 beim Amtsgericht Stralsund