Usedom Flugreisen 2019

flug.usedom.de | 33 Reisebedingungen für Pauschalangebote der Usedom Tourismus GmbH Sehr geehrter Reisegast, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Usedom Tourismus GmbH, Hauptstraße 42, 17459 Seebad Koserow, nachfolgend „UTG“ abgekürzt, des bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die ge- setzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von UTG und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden In- formationen von UTG für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Reisevermittler und Buchungsstellen, sind von UTG nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von UTG zugesagten Leistungen hinausge- hen oder im Widerspruch dazu stehen. c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von UTG herausgegeben werden, sind für UTG und die Leistungspflicht von UTG nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von UTG gemacht wurden. d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von UTG vom In- halt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von UTG vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit UTG bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informa- tionspflichten erfüllt hat und der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. e) Unterbreitet die UTG auf Wunsch des Reisenden ein spezi- elles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot der UTG an den Reisenden. In diesem Fall kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung der UTG (die jedoch im Regelfall erfolgt) bedarf, zu Stande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Reiseleistungen annimmt. f) Die von UTG gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Rei- sepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien aus- drücklich vereinbart ist. g) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch aus- drückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Kunde der UTG den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch die UTG zustande. Bei oder unver- züglich nach Vertragsschluss wird die UTG dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, so- fern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien), v.a. über www.usedom.de , www. flug.usedom.de oder www.kurzurlaub.usedom.de, gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von UTG erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Lö- schung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformu- lars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist aus- schließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von UTG im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Mög- lichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflich- tig buchen“ bietet der Kunde UTG den Abschluss des Pauschal- reisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 3 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des But- tons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. UTG ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzuneh- men oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von UTG beim Kunden zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Bu- chung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungs- pflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstel- lung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbind- lichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon ab- hängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. UTG wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. 1.4. UTG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vor- schriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die ge- setzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziffer 4. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräu- men geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Ver- handlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vor- hergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. UTG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Rei- sepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an- nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständ- licher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs- scheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, ob- wohl UTG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Infor- mationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertrag- liches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist UTG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreise- vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleis- tungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von UTG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind UTG vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. UTG ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderun- gen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobe- ner Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalrei- severtrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von UTG gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetz- ten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von UTG gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber UTG den Rücktritt vom Pauschalreise- vertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte UTG für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Storno- kosten 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschal- reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber UTG unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so verliert UTG den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann UTG eine angemessene Ent- schädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von UTG zu vertreten ist. UTG kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe un- vermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von UTG unterliegen, und sich ihre Folgen auchdannnichthättenvermeiden lassen,wennalle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 4.3. UTG hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen un- ter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittser- klärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistun- gen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: a) bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthö- fen, Pensionen • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10 % • ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 20 % • ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 30 % • ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 70 % • ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises; b) bei Pauschalen mit Unterbringung in Ferienwohnungen oder Privatquartieren

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