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Die

Usedom Tourismus GmbH, nachstehend „UTG“ abgekürzt

, vermittelt Unterkünfte von

Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern

(Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und

Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, auf der Insel Usedom und auf dem angrenzenden Festland entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam

vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis

zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der

UTG

.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

GASTAUFNAHME- UNDVERMITTLUNGSBEDINGUNGEN DER USEDOMTOURISMUS GMBH

1.

Stellung der UTG

1.1.

Die

UTG

hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen aus-

drücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers

1.2.

Sie haftet nicht für die Angaben des Gastgebers sowie für Leis-

tungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu

erbringenden Leistungen.

1.3.

Eine etwaige Haftung der

UTG

aus dem Vermittlungsvertrag

bleibt hiervon unberührt.

2.

Vertragsschluss, Reisevermittler,

Angaben in Hotelführern

2.1.

Für alle Buchungsarten gilt:

a)

Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des

Gastes

sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden In-

formationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizie-

rungserläuterung) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

b)

Reisemittler und Buchungsstellen

, mit Ausnahme der

UTG

selbst,

sind vom Gastgeber

nicht bevollmächtigt

, Vereinbarungen zu treffen,

Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den verein-

barten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten

Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder im Widerspruch zur Be-

schreibung der Unterkunft und der Leistungen des Gastgebers stehen.

c)

Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen

, die

nicht von der

UTG

oder dem Gastgeber herausgegeben wurden, sind

für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, so-

weit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum

Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.

d)

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Bu-

chung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag

kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der

Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder

Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.

e)

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen

Bestimmungen (§ 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträ-

gen, auch soweit diese im Fernabsatz (telefonisch, per Fax, per E-Mail

oder über das Internet) abgeschlossen werden, ein Widerrufsrecht

nicht besteht.

2.2.

Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail

oder per Telefax erfolgt, gilt:

a)

Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss

des Gastaufnahmevertrages

verbindlich

an.

b)

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung

beim Gast zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge,

dass auch

mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsver-

bindlich sind

. Im Regelfall wird der Gastgeber oder die

UTG

zusätzlich

eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast

übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes füh-

ren bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer

Bestätigung jedoch

auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss

,

wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestä-

tigung dem Gast

nicht zugeht

.

c)

Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des

Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von

den vorstehenden Regelungen, ein

verbindliches Vertragsangebot

des Gastgebers

an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fäl-

len kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rück-

bestätigung durch den Gastgeber bzw. die

UTG

bedarf, zu Stande,

wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der

im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder

Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung

oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

2.3.

Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertrags-

abschluss:

a)

Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entspre-

chenden Internetportal erläutert.

b)

Dem Gast steht zur

Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder

zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars

eine entspre-

chende

Korrekturmöglichkeit

zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c)

Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen

Ver-

tragssprachen

sind angegeben.

d)

Soweit der

Vertragstext

vom Gastgeber oder im Onlinebuchungs-

system

gespeichert

wird, wird der Gast über diese Speicherung und die

Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e)

Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „ kostenpflichtig

buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastauf-

nahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner

Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

f)

Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des But-

tons „kostenpflichtig buchen“

begründet keinen Anspruch des Gastes

auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend

seiner Buchungsangaben

. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Ent-

scheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.

g)

Der Vertrag kommt durch den

Zugang der Buchungsbestätigung

des Gastgebers

bzw. der

UTG

als dessen Vermittler beim Gast zu Stande.

2.4

. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der

Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „kostenpflichtig

buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung

in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und

Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm zu

Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang sei-

ner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit

zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angebo-

ten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht

davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung

oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall wird der Gastgeber bzw. die

UTG

dem Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung

per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang

einer solchen zusätzlichen übermittelten Buchungsbestätigung ist je-

doch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des

Gastaufnahmevertrages.

3.

Preise und Leistungen

3.1

. Die im Online-Buchungssystem angegebenen Preise sind End-

preise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Neben-

kosten der Unterkunft ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts

anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein,

können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete

Leistungen der Unterkunft (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und

für Wahl- und Zusatzleistungen.

3.2.

Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich aus-

schließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit

dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa

ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Ver-

einbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende

Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

4.

Zahlung

4.1.

Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach

der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Bu-

chungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Verein-

barung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis

einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum

Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.

4.2.

Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche

nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage

sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene

Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und

zahlungsfällig stellen.

4.3.

Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung

kann der Gastgeber oder die

UTG

als dessen Inkassobevollmächtigte

eine Anzahlung bis zu 20% des Gesamtpreises verlangen.

4.4.

Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind

nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies ver-

einbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird.

Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

4.5.

Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mah-

nung des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so

ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen

Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder

vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt,

vom Vertrag zurückzutreten und den Gast mit Rücktrittskosten ge-

mäß Ziff. 5 dieser Bedingungen zu belasten.

5.

Rücktritt und Nichtanreise

5.1.

Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise ohne Rücktrittser-

klärung bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des verein-

barten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und

der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

5.2.

Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Ge-

schäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen

und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuch-

ten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine

anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

5.3.

Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit

diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

5.4.

Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen

für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der

Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen,

jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen

(einschließlich aller Nebenkosten) zzgl. Vermittlungsgebühr, jedoch

ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremden-

verkehrsabgabe oder Kurtaxe:

Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%

Bei Übernachtung/Frühstück

80%

Bei Halbpension

70%

Bei Vollpension

60%

5.5.

Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten,

dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen

wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge,

bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen

oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen

Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den

entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

5.6.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit

der Gast einen Aufenthalt aufgrund eines in seiner Person liegenden

Grundes abbricht.

5.7.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird

dringend empfohlen.

5.8.

Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen

an die

UTG

(nicht an den Gastgeber) zu richten und sollte im Interesse

des Gastes schriftlich erfolgen.

6.

An- und Abreise

6.1.

Der Zeitpunkt der An- und Abreise richten sich nach dem mit

dem Gastgeber im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen. Diese wer-

den in der Buchungsbestätigung festgehalten.

6.2.

Bei Ferienwohnungen und Ferienhäuser obliegt es dem Gast,

sich spätestens einen Tag vor der Anreise mit dem Eigentümer bzw.

dem Verwalter in Verbindung zu setzen um die Schlüsselübergabe und

die Anreisezeit zu klären. Unterbleibt dies, gehen alle hieraus entste-

henden Nachteile und Kosten zulasten des Gastes.

6.3.

Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber, nicht der

UTG

spätestens

bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzutei-

len. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berech-

tigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.

6.4.

Die Räumung der Unterkunft durch den Gast hat zum vereinbarten

Zeitpunkt zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft

kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die

Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist vorbehalten.

7.

Pflichten des Kunden, Kündigung

durch den Gastgeber

7.1.

Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen un-

verzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine

Mängelanzeige, die nur gegenüber der

UTG

erfolgt, ist nicht ausrei-

chend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche

des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

7.2.

Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder

Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der

Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei

denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird

oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber

erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus

solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv

unzumutbar ist.

8.

Haftungsbeschränkung

8.1.

Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag

nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Le-

bens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen,

soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht-

verletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder

Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen.

8.2.

Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen

gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

8.3.

Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusam-

menhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/

Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt wer-

den (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).

Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit

der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der

Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremd-

leistungen gekennzeichnet sind.

9.

Verjährung

9.1.

Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber

dem Gastgeber oder der

UTG

aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf

Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer

vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Ver-

treter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt

auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob

fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers, bzw. der

UTG

oder auf

einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren

gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.2.

Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

9.3.

Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt

jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden

ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch be-

gründen und dem Gastgeber, bzw. der

UTG

als Schuldner Kenntnis

erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der

(Tou-

rismusstelle)

Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder

die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung ge-

hemmt bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. die (Tourismusstelle)

die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete

Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem

Ende der Hemmung ein.

10.

Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem

Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der

UTG

findet ausschließ-

lich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige

Rechtsverhältnis.

10.2.

Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber,

bzw. die

UTG

nur an deren Sitz verklagen.

10.3.

Für Klagen des Gastgeber, bzw. der

UTG

gegen den Gast,

bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.

Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische

Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,

die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im

Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher

Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als

Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart.

10.4.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und in-

soweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen

der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen

anwendbar sind.

© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart,

2004-2014

Vermittelnde Tourismusstelle ist:

Usedom Tourismus GmbH

Geschäftsführer: Dörthe Hausmann

Straße: Hauptstraße 42

PLZ/Ort: 17459 Ostseebad Koserow

Telefon: 038375 244 144

Telefax: 038375 244 145

E-Mail:

info@usedom.de

HRB: 5148 beim Amtsgericht Stralsund

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Hauptstraße 42

17459 Ostseebad Koserow

Fax 038375 244 145

info@usedom.de

Meine Adresse lautet:

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Einsendeschluss ist der 30.06.2016, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Angaben werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter-

gegeben. Alle Daten werden zur Auswertung gespeichert.

1. Haben Sie die Insel Usedom bereits besucht?

Ja

Mal

Nein

2. Wer begleitet Sie während Ihres Urlaubes?

Allein

Mit dem Lebenspartner

Mit Kind(ern)

Mit Freunden

In einer Reisegruppe

3. Wie haben Sie Ihre Usedom-Reise gebucht

oder planen Sie zu buchen?

www.usedom.de

Im Reisebüro

über das Internet

direkt vor Ort

direkt beim Reiseveranstalter

4. Wie lange beabsichtigen Sie, auf Usedom

zu bleiben?

Tage Wochen

5. Welche Art von Unterkunft bevorzugen Sie?

Hotel (3, 4 oder 5 Sterne)

Pension

Apartment

Ferienhaus

Campingplatz

Jugendherberge

6. Welche Aktivitäten interessieren Sie besonders?

(bitte zutreffendes unterstreichen, Mehrfachantworten möglich)

Kultur: Museum, Galerie,Theater, Konzert, Eventshow

Freizeit: Spaziergänge am Strand, Badeurlaub, Shopping,

(Familien-) Ausflüge

Sport/Aktiv:Wandern, Radfahren, Surfen/Kiten, Segeln

Sonstiges:

7. Zu welchen Themen würden Sie sich mehr

Informationsmaterial wünschen?

8. Kennen Sie das „Usedom Magazin“?

Wenn ja, woher?

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