

Die
Usedom Tourismus GmbH, nachstehend „UTG“ abgekürzt
, vermittelt Unterkünfte von
Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern
(Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich
‚Gastgeber’
genannt, auf der Insel
Usedom und auf dem angrenzenden Festland entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsver-
trags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der
UTG. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN DER USEDOM TOURISMUS GMBH
STELLUNG DER UTG; GELTUNGSBEREICH DIESER VERTRAGSBEDINGUNGEN
Für Vertragsabschlüsse gilt abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses
(aufgrundderzum01.07.2018 inKraft tretendenneuenreiserechtlichenVorschriftenbestimmt
sichdiesentsprechenddergesetzlichenRegelungnachdemZeitpunktsdesVertragsschlusses)
Für alle Vertragsabschlüsse gilt bei Vertragsschluss vor dem 01.07.2018:
Die
UTG
hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden,
lediglich die Stellung eines Vermittlers.
Sie haftet nicht für die Angaben des Gastgebers sowie für Leistungen und Leistungsstörun-
gen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen.
Eine Haftung der
UTG
aus dem Vermittlungsvertrag bleib hiervon unberührt.
Für alle Vertragsabschlüsse gilt bei Vertragsschluss nach dem 30.06.2018:
Die
UTG
ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender
Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte,
soweit sie dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist.
Soweit die
UTG
Leistungen der Gastgeber (Unterkunft, Verpflegung und eigene Neben-
leistungen des Gastgebers) vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der
Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungs-
zusammenstellung des Gastgebers oder der
UTG
selbst darstellen noch als solches bewor-
ben werden hat die
UTG
lediglich die Stellung eines Vermittlers.
Die
UTG
hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit
nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot
verbundener Reiseleistungen der
UTG
vorliegen.
UnbeschadetderVerpflichtungender
UTG
alsAnbieterverbundenerReiseleistungen(insbeson-
dere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldab-
sicherung imFalleeiner Inkassotätigkeitder
UTG
)undderrechtlichenFolgenbeiNichterfüllung
dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die
UTG
im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen
nach b) oder c) weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande
kommendenGastaufnahmevertrages.Siehaftetdahernicht fürdieAngabendesGastgeberszu
PreisenundLeistungen, fürdieLeistungserbringung selbst sowie fürLeistungsmängel.
Für alle Vertragsabschlüsse gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Vertrags-
schlusses:
DievorliegendenGeschäftsbedingungengelten, soweitwirksamvereinbart, für
Gastaufnahmeverträge,beidenenBuchungsgrundlagendievonder
UTG
herausgegebenen
Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.
Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastauf-
nahmebedingungen zuvereinbarenoderergänzendeoderabweichendeVereinbarungen zu
den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.
VERTRAGSSCHLUSS, REISEVERMITTLER, ANGABEN IN HOTELFÜHRERN
Für
alle Buchungsarten
gilt:
Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes
sind
die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungs-
grundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast bei
der Buchung vorliegen.
Reisemittler und Buchungsstellen
, mit Ausnahme der
UTG
selbst, sind vom Gast-
geber
nicht bevollmächtigt
, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die
vertraglich zugesagten Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder im Widerspruch zur
Beschreibung der Unterkunft und der Leistungen des Gastgebers stehen.
Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen
,dienichtvonder
UTG
oder dem Gastgeber herausgegeben wurden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungs-
pflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast
zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues
Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder
Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.
Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass
nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmever-
trägen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobil-
funkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen
wurden,
kein Widerrufsrecht
besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen
über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch
Ziff. 5 dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der
Gastaufnahmevertrag außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf
denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbrau-
chergeführtworden; im letztgenanntenFallbestehteinWiderrufsrechtebenfallsnicht.
Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt,
gilt: Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmever-
trages
verbindlich
an.
DerVertragkommtmitdemZugangderAnnahmeerklärungbeimGastzustande,diekeiner
Form bedarf, mit der Folge,
dass auch mündliche und telefonische Bestätigun-
gen für den Gast rechtsverbindlich sind
. Im Regelfall wird der Gastgeber oder
die
UTG
zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast
übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes führen bei entsprechender
verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch
auch dann zum ver-
bindlichen Vertragsabschluss
, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der
Buchungsbestätigung dem Gast
nicht zugeht.
Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles
Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches
Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen
kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gast-
geberbzw.die
UTG
bedarf,zuStande,wennderGast,bzw.derAuftraggeberdiesesAngebot
innerhalbder imAngebotgenanntenFristohneEinschränkungen,ÄnderungenoderErwei-
terungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme
der Unterkunft annimmt.
Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert.
Dem Gast steht zur
Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum
Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars
eine entsprechende
Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen
Vertragssprachen
sind ange-
geben. Soweit der
Vertragstext
vom Gastgeber oder im Onlinebuchungssystem
gespei-
chert
wird, wird der Gast über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf
des Vertragstextes unterrichtet.
Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „kostenpflichtig buchen“ bietet der Gast dem
Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der
Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „kostenpflichtig
buchen“
begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen
eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben.
Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes
anzunehmen oder nicht.
Der Vertrag kommt durch den
Zugang der Buchungsbestätigung des Gastge-
bers
bzw. der
UTG
als dessen Vermittler beim Gast zu Stande.
Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch
Betätigung des Buttons „kostenpflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am
Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und
Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm zu Stande, ohne dass es
einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem
Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung an-
geboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig,
dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall
wird der Gastgeber bzw. die
UTG
dem Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbe-
stätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang einer solchen
zusätzlichen übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung
für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
PREISE UND LEISTUNGEN
Die im Online-Buchungssystem angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die ge-
setzlicheMehrwertsteuerundalleNebenkostenderUnterkunftein, soweitbezüglichderNe-
benkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können
Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen der Unterkunft
(z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt
der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbe-
schreibung sowieausetwaergänzendmitdemGast/Auftraggeberausdrücklichgetroffenen
Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen in
Textform zu treffen.
ZAHLUNG
Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder
dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist
eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis
einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende
zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergü-
tung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunfts-
preis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und
zahlungsfällig stellen.
Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der Gastgeber oder
die
UTG
als dessen Inkassobevollmächtigte eine Anzahlung bis zu 20% des Gesamtpreises
verlangen.
Zahlungen inFremdwährungenundmitVerrechnungsscheck sindnichtmöglich.Kreditkarten-
zahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aus-
hangangebotenwird.ZahlungenamAufenthaltsende sindnichtdurchÜberweisungmöglich.
Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastgebers mit Frist-
setzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung
der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder
vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag zurück-
zutreten und den Gast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 dieser Bedingungen zu belasten.
RÜCKTRITT UND NICHTANREISE
Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung bleibt der Anspruch
des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Ver-
pflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Ver-
pflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen
Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine
anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist,
ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
NachdenvonderRechtsprechunganerkanntenProzentsätzen fürdieBemessungersparter
Aufwendungen,hatderGast,bzw.derAuftraggeberandenGastgeberdie folgendeBeträge
zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließ-
lich aller Nebenkosten) zzgl. Vermittlungsgebühr, jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger
öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung
90 %
Bei Übernachtung/Frühstück
80 %
Bei Halbpension
70 %
Bei Vollpension
60 %
Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuwei-
sen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berück-
sichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder
sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw.
derAuftraggebernurverpflichtet,denentsprechendgeringerenBetragzubezahlen.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit der Gast einen Aufenthalt
aufgrund eines in seiner Person liegenden Grundes abbricht.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend
empfohlen.
Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die
UTG
(nicht an den
Gastgeber) zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
AN- UND ABREISE
Der Zeitpunkt der An- und Abreise richten sich nach dem mit dem Gastgeber im Einzelfall
getroffenen Vereinbarungen. Diese werden in der Buchungsbestätigung festgehalten. Bei
Ferienwohnungen und Ferienhäuser obliegt es dem Gast, sich spätestens einen Tag vor der
Anreise mit dem Eigentümer bzw. dem Verwalter in Verbindung zu setzen um die Schlüssel-
übergabe und die Anreisezeit zu klären. Unterbleibt dies, gehen alle hieraus entstehenden
Nachteile und Kosten zulasten des Gastes.
Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber, nicht der
UTG
spätestens bis zum vereinbarten An-
reisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht,
istderGastgeberberechtigt,abernichtverpflichtet,dieUnterkunftanderweitigzubelegen.
Die Räumung der Unterkunft durch den Gast hat zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Bei
nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehr-
vergütungverlangen.DieGeltendmachungeinesweitergehendenSchadens istvorbehalten.
PFLICHTEN DES KUNDEN, KÜNDIGUNG DURCH DEN GASTGEBER
Die Unterkunft darf nur mit den in der Buchung bzw. der Buchungsbestätigung angegebe-
nen Personen belegt werden. Auch soweit Gästenamen nicht bezeichnet sind, sind angege-
bene maximale Personenzahlen einzuhalten und beziehen sich auf erwachsene Personen
einschließlich Kleinkinder und Babys, die also bei der Personenzahl mitzurechnen sind.
Der Gast/Auftraggeber ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Gast-
gebers nicht berechtigt, die Buchung auf dritte Personen zu übertragen oder diesen die
Nutzung der Unterkunft zu gestatten.
Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer
ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Aus-
schreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im
Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe ver-
pflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des
Gastaufnahmevertrag berechtigen.
Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der
UTG
er-
folgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche
des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
DerGastkanndenVertragnurbeierheblichenMängelnoderStörungenkündigen.Erhatzuvor
dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen,
es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige
Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich
gerechtfertigt istoderaus solchenGründendemGastdieFortsetzungdesAufenthaltsobjektiv
unzumutbar ist.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden,
die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht-
verletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Gastgebers beruhen. Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen ge-
mäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. Der Gastgeber haftet nicht
für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts
für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für
Fremdleistungen,diebereitszusammenmitderBuchungderUnterkunftvermitteltwerden,
soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremd-
leistungen gekennzeichnet sind.
VERJÄHRUNG
Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber oder der
UTG
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich ver-
traglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den
Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers,
bzw. der
UTG
oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von
deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen vertraglichen
Ansprüche verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des
Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die
denAnspruchbegründenunddemGastgeber,bzw.der .
UTG
alsSchuldnerKenntniserlangt
oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Schweben zwischen dem Gast und dem
Gastgeber, bzw. der
(Tourismusstelle)
Verhandlungen über geltend gemachte Ansprü-
che oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis
der Gast oder der Gastgeber, bzw. die (Tourismusstelle) die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate
nach dem Ende der Hemmung ein.
ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG; RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
DerGastgeberweist imHinblickaufdasGesetzüberVerbraucherstreitbeilegungdaraufhin,
dass er derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die
Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser
Gastaufnahmebedingungen für den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierü-
ber in geeigneter Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen
Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-
Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr/hingewiesen.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber,
bzw.der
UTG
findetausschließlichdeutschesRechtAnwendung.Entsprechendesgilt fürdas
sonstige Rechtsverhältnis. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber, bzw. die
UTG
nur an deren Sitz verklagen.
Für Klagen des Gastgeber, bzw. der
UTG
gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der
Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleu-
te, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren
Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwend-
bare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale
Bestimmungen anwendbar sind.
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© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart,
München, 2004-2018
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Vermittelnde Tourismusstelle ist:
Usedom Tourismus GmbH
Geschäftsführer: Thomas Heilmann und René Bergmann
Straße: Hauptstraße 42
PLZ/Ort: 17459 Seebad Koserow
HRB: 5148 beim Amtsgericht Stralsund